ab 19. Mai gelten folgende Regelungen am Tennisplatz
- Die Anlage darf nur betreten werden, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorgewiesen wird.
Das bedeutet, dass der sogenannte GGG-Nachweis zwingend mitzuführen ist (Getestet, Genesen oder Geimpft) - Beim Betreten der Anlage muss sich jeder im Registrierungstool erfassen
- Das Betreten des Aufenthaltsraumes ist nur einer einzelnen Person gestattet
- Beim Betreten der Innenräume ist eine Maske (FFP2) zu tragen
Beim Verweilen auf der Anlage bitte auf den Mindestabstand achten.
aktualisierte Coronaregeln